Beim Sportrecht handelt es sich um eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Rechtsgebieten. Es beinhaltet staatliche Regelungen z. B. des Arbeitsrechts, des Strafrechts, des Kartellrechts, des Rechts der staatlichen Sportförderung, sowie eigene Regelwerke, die von Sportverbänden und Vereinen aufgestellt wurden. Das junge Rechtsgebiet Sportrecht gewinnt aufgrund der steigenden Kommerzialisierung des Sports immer mehr an Bedeutung.
Im Jahr 2019 fand der erste Fachanwaltskurs im Sportrecht statt, an dem ich erfolgreich teilgenommen habe.
Anschließend wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwältin für Sportrecht zu führen.
Heute arbeite ich als eine der wenigen Fachanwältinnen für Sportrecht in OWL.
Meine Beratungsfelder im Sportrecht sind insbesondere die Unterstützung von Vereinen und Sportlern im klassischen Vereinsrecht, im vertragstypischen Arbeitsrecht, im Sponsoren- und Medienrecht und im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte.
Weiter unterstütze ich Sportler bei Nominierungsansprüchen zu Wettkämpfen und berate Vereine und Veranstalter bei Haftungsproblemen. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein.